Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Aspria Hannover GmbH für die Nutzung der Club
Rooms
Buchungsberechtigte
- Der Club ist kein Hotel, die Club Rooms sind nur von berechtigten Personen buchbar, der Nachweis der Berechtigung ist auf Anfrage nachzuweisen.
-
- Die Club Rooms sind von folgendem Personenkreis
buchbar:
- Mitglieder eines Aspria Clubs
- Mitarbeiter eines Aspria Clubs
- Kooperations-Partner
- Mitglieder von Clubs und Studios, die folgendem Verbund
angehören:
- VDF Fitnessverband
- DSSV (Deutscher Sport Studio Verband)
- IHRSA (International Health, Racquet and Sportsclub Association)
I. Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, sofern diese die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Clubs.
- Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
- Werden neben den Zimmern die weiteren Einrichtungen des Clubs durch den Kunden genutzt, so gelten neben diesen AGB auch die AGB des Clubs und die Clubregeln.
- Werden 5 oder mehr Zimmer für die gleiche Nacht gebucht, so gelten die gesonderten AGB für Tagungen und Veranstaltungen.
II. Vertragsabschluss; -partner; -haftung; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Club zustande. Dem Club steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind der Club und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Club gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag.
- Der Club haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Clubs beschränkt.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.
- Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Clubs auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Sie gelten nicht in den Fällen des § 309 Ziff. 7 BGB.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Club allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben.
- Rechnungen des Clubs sind sofort ohne Abzug zahlbar. Der Club ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist der Club berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.
- Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch den Club ist vorbehalten.
- Der Club ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Clubs aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Bei Rücktritt ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Clubs oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Club die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Club steht es frei, den Schaden zu pauschalieren. Folgende Stornierungskosten gelten im Club-Bereich: bis 24 Stunden vor Anreise keine Stornogebühren, danach ist der volle Zimmerpreis fällig. Sollten bestimmte Konditionen in Anhängigkeit der Stornierungsfrist vereinbart werden, so gelten diese Fristen.
V. Rücktritt des Clubs
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Club in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Clubs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist der Club ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist der Club berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls
- höhere Gewalt oder andere vom Club nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
- der Club begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Clubleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Clubs zuzurechnen ist.
- der Kunde sich verpflichtet, den Club unverzüglich
unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss
darüber aufzuklären, dass die Leistungsbedingungen und/oder
die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen
oder sonstigen Charakters, geeignet sind, öffentliches Interesse
hervorzurufen oder Belange des Clubs zu beeinträchtigen.
Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen,
die einen Bezug zum Club aufweisen, bedürfen grundsätzlich der
schriftlichen Einwilligung des Clubs.
Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat der Club das Recht, die Veranstaltung abzusagen. - ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Clubs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Clubs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Club spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Club über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Club nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Das Rauchen ist auf den Zimmern sowie im kompletten Bereich der Club Rooms (Zimmer und Terrasse) untersagt. Bei Nichteinhalten behalten wir uns vor eine Grundreinigungsgebühr in Höhe von 450 EUR zu berechnen, sowie eventuellen Ausfall von Folgebuchungen.
VII. Internetnutzung und Haftung für Inhalte
Die unzulässige Verwendung des Aspria Internet-Services
betrifft, ist aber nicht eingeschränkt auf:
- Zugang zu Webseiten, die obszönes, hasserfülltes, pornografisches, rechtswidriges, gewalttätiges oder anderweitig illegales Material enthalten
- Senden oder Posten von diskriminierenden, belästigenden oder bedrohenden Nachrichten oder Bildern im Internet
- Nutzung unserer Computer für jede Form von Betrugs-Ausübung, und/oder Software-, Film-oder Musik-Piraterie
- Diebstahl, Nutzung oder Offenlegung des Passwortes einer anderen Person ohne Genehmigung
- Nicht genehmigtes Herunterladen, Kopieren oder Raub von Software und elektronischen Dateien, die urheberrechtlich geschützt sind
- Hacken von unbefugten Webseiten
VIII. Haftung des Clubs
- Die Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich - mit Ausnahme der Fälle des § 309 Ziff. 7 - , beschränkt auf Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet der Club dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, bei Geld, Wertpapieren und sonstigen Wertsachen höchstens Euro 500,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Club eine Anzeige macht (§ 703 BGB).
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Clubparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Clubgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Club nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Clubs.
- Weckaufträge werden vom Club mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Club übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.
- Der Gast verpflichtet sich das vom Club bereitgestellte Internet nur im gesetzlichen Rahmen zu nutzen. Sollte der Gast gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, wie z.B. Verletzungen der Urheberrechte, so ist die Aspria Hannover GmbH berechtigt, sämtliche entstehenden Kosten an den Gast weiterzugeben.
IX. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Clubs.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Clubs. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Clubs als ausdrücklich vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese AGBs unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 17.12.2009
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum
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